"Muntere Ideen für gesunde Kids"

– Teilnahmebedingungen –

  1. Berechtigt zur Teilnahme sind sämtliche Kitas, Grundschulen und Horteinrichtungen aus Sachsen-Anhalt und Bremen/Bremerhaven. Anträge aus anderen Bundesländern oder von anderen Institutionen werden nicht berücksichtigt.

  2. Der Antrag hat inhaltlich den Richtlinien des Handlungsleitfadens "Prävention – Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V in der Fassung vom 27. September 2021" zu entsprechen.

  3. Die Prüfung der eingereichten Unterlagen ist an einen fristgerechten Eingang pro Quartal gebunden. Einsendeschluss ist am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2023. Anträge, die nach dem 15.11.2023 eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Die erforderlichen Unterlagen sind vollständig einzureichen, da sonst eine Anerkennung des Antrages nicht möglich ist.

  4. Ein allgemeiner Anspruch auf den Erhalt des Fördergeldes besteht nicht. Die Gewinner werden von einer unabhängigen Jury gewählt. Diese Jury ermittelt nach ausgewählten Kriterien (z. B. Innovation, Kreativität, Notwendigkeit und Bedarf) die Gewinner. Es werden pro Quartal im Jahr 2023 drei Preisträger aus den Kitas, Grundschulen und Horten ermittelt. Die Fördersumme beträgt pro Gewinner bis zu 3.000 EUR. Alle Teilnehmer werden nach Ende der Auswahl über den Ausgang schriftlich benachrichtigt. Das Ergebnis ist nicht anfechtbar.

  5. Erst nach schriftlicher Bestätigung besteht ein Anspruch auf das Fördergeld, das auf das vom Antragsteller angegebene Konto überwiesen wird. Ab diesem Zeitpunkt stehen 12 Monate zur Projektumsetzung zur Verfügung.

  6. Alle Preisträger erklären sich einverstanden, einen gemeinsamen Pressetermin mit der IKK gesund plus wahrzunehmen.

  7. Bei Missbrauch oder Betrugsversuch behält sich die IKK gesund plus rechtliche Schritte vor. Wenn die tatsächliche Projektumsetzung nicht den im Antrag beschriebenen Zielen, Handlungsfeldern und Maßnahmen entspricht, das Projektziel nicht erreicht oder Mittel zweckentfremdet werden, kann der Förderbetrag mit sofortiger Wirkung von der IKK gesund plus zurückgefordert werden.

  8. Die Verwendung der Fördermittel gemäß § 20a SGB V ist innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Projektes durch den Antragsteller nachzuweisen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. 

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